MENÜ

Agb

AGB Kinder im TraumSommer (Stand: 03.01.2023)

 

1.

 

Durch die Anmeldung Ihres Sohnes/ ihrer Tochter bei der Sozialgenossenschaft SOMNIAS (Markenname Kinder im TraumSommer kurz KiTS), wird der bei der Anmeldung ausgewählte Teilnahmebeitrag, nach Zusendung der Rechnung, verpflichtend. Die Anmeldung ist erst nach Erhalt über den vollen Teilnahmebeitrag der angemeldeten Wochen gültig. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Teilnahme wird persönlich, telefonisch oder elektronisch (E-Mail) vom der Sozialgenossenschaft SOMNIAS bestätigt. Außerdem garantieren Sie, dass Ihr Sohn/ Ihre Tochter an drei von fünf Tagen der Betreuungswoche erscheint.

 

2.

 

Bei einer Abmeldung bis zu zwei Monaten vor Schulende wird kein Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Es wird stattdessen ein Verwaltungsaufwand von 20,00 € in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung von bis zu maximal zwei Wochen vor dem Beginn der ersten von Ihnen gebuchten Woche werden 50% des gesamten Teilnahmebeitrages aller gebuchten Wochen die abgesagt werden, zuzüglich eines Verwaltungsaufwandes in Höhe von 20,00 € in Rechnung gestellt. Bei einer kurzfristigen Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Beginn der ersten von Ihnen gebuchten Woche oder bei Abwesenheit wird der gesamte Teilnahmebeitrag aller Wochen in Rechnung gestellt. Ausnahmen bilden lediglich Krankheitsfälle die durch ein ärztliches Attest belegt werden können. In diesem Fall wird der Wochenbeitrag nicht in Rechnung gestellt bzw. gegebenen Falles zurückerstattet, stattdessen wird ein Verwaltungsaufwand in Höhe von 20,00 € in Rechnung gestellt. Die Sozialgenossenschaft SOMNIAS behält sich das Recht vor unter der Angabe von Gründen von den hier getroffenen Angaben abzuweichen. 

 

3.

 

Haftungsausschluss: Die Sozialgenossenschaft SOMNIAS haftet nicht für die durch die Teilnehmenden entstandenen Sachschäden oder anderen verursachten Kosten. In jedem Fall liegt die Verantwortung bei strafrechtlichen Delikten der Teilnehmenden bei den Erziehungsberechtigten.
 

4.

 

Die Sozialgenossenschaft SOMNIAS ist in der Lage, in einem Vorstandsentscheid, über die weitere Betreuung eines Teilnehmenden zu entscheiden. Dies ist nur möglich, wenn sich ein/e Teilnehmender/e wiederholt grob oder unangemessen gegenüber den anderen in der Gruppe verhält, Verhalten wodurch die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer Kinder gefährdet wird, den wiederholten Anweisungen der Betreuer nicht Folge leistet, aktives Mobbing betreibt o.Ä. In einem solchen Fall versuchen wir den Konflikt zu lösen, zusammen mit Eltern, Betreuern und den teilnehmenden Kindern. Wenn aber nach wiederholten Versuchen der aktiven Friedensschaffung, Deeskalationsverhandlungen und Ermahnungen keine Besserung eintritt, hat der Vorstand die Sozialgenossenschaft SOMNIAS das letzte Wort. Es werden in diesem Fall die nicht angebrochenen Wochen zurückerstattet. 

 

5.

 

Bei vorliegenden chronischen Krankheiten, Allergien o.Ä. muss die Sozialgenossenschaft SOMNIAS frühzeitig informiert werden.

 

AGB Kindertagesstätte und Spielegruppen (Stand: 15.12.2023)

 

1.

 

Die Kindertagesstätte und Spielegruppen hat eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Kindern pro Tag.

 

2.

 

Die Kindertagesstätte und Spielegruppen ist nur an Schultagen geöffnet und bleibt an allen Ferientagen geschlossen.

 

3.

 

Die Kindertagesstätte und Spielegruppen hat eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Kindern pro Tag.

 

4.

 

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kostenbeteiligung in ganzer Höhe.

 

5.

 

Es gibt keinerlei Rückerstattung bei Abwesenheiten (Krankheit, Urlaub, u.Ä.).

 

6.

 

Es gibt keinerlei Rückerstattung und keinen Ersatz bei Abwesenheit der Betreuerin wegen Krankheit.

 

7.

 

Die Kostenbeteiligung wird auch bei Abmeldung während des Jahres in gesamter Höhe fällig.